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Hubschrauber-Landeflächen an Einrichtungen von öffentlichem Interesse HEMS - Helicopter Emergency Services / PIS - Public Interest Site |
Die
EASA hat Regularien für Hubschrauber-Landeflächen an
Einrichtungen von öffentlichem Interesse (Krankenhäuser)
festgelegt, die nicht als Flugbetriebsflächen gem. LuftVG §6
registriert sind. Als Luftfahrtsachverständige vermessen, analysieren und dokumentieren wir vorhandene, bisher genutzte Hubschrauber-Landeflächen oder ermitteln die optimale Positionierung einer neu anzulegenden Hubschrauber-Landefläche. |
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Die Lufttransport-Unternehmen müssen die Nutzbarkeit der Heli-Pads an das LBA - Luftfahrtbundesamt melden, damit diese in die Masterlandeplatzliste aufgenommen werden. Die Betreiber dieser Landeflächen (Kliniken) werden aufgefordert, die durch die Luftrettungsunternehmen definierten Parameter zu überprüfen und sicherzustellen. Die rechtlichen Voraussetzungen des Flugbetriebs auf diesen Landeflächen wurden im LuftVG §6, §25 sowie in der LuftVO §18 fixiert. |
Daher
sollen diese Hubschrauber-Landeflächen gewisse Mindest-Kriterien
bzgl. Abmessungen und Hindernisfreiheit erfüllen. Im Falle von
Nacht-Flugbetrieb ist die erforderliche Befeuerung sicherzustellen.
Rettungsmittel sind vorzuhalten und der aktivierte Flugbetriebsbereich ist
abzusichern. Wir erstellen einen Bericht mit Empfehlungen bzgl. der noch erforderlichen Anpassungen und / oder erstellen einen Bauplan mit Leistungsverzeichnis zur Ausschreibung bei den Bauunternehmen. |
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