IBF - IngenieurBuero Freytag Zurück

Hubschrauber-Landeflächen an Einrichtungen von öffentlichem Interesse
HEMS - Helicopter Emergency Services  /  PIS - Public Interest Site


Die EASA hat Regularien für Hubschrauber-Landeflächen an Einrichtungen von öffentlichem Interesse (Krankenhäuser) festgelegt, die nicht als Flugbetriebsflächen gem. LuftVG §6 registriert sind.

Als Luftfahrtsachverständige vermessen, analysieren und dokumentieren wir vorhandene, bisher genutzte Hubschrauber-Landeflächen oder ermitteln die optimale  Positionierung einer neu anzulegenden Hubschrauber-Landefläche.

Hubschrauber
PIS Helipad

Die Lufttransport-Unternehmen müssen die Nutzbarkeit der Heli-Pads an das LBA - Luftfahrtbundesamt melden, damit diese in die Masterlandeplatzliste aufgenommen werden.

Die Betreiber dieser Landeflächen (Kliniken) werden aufgefordert, die durch die Luftrettungsunternehmen definierten Parameter zu überprüfen und sicherzustellen.

Die rechtlichen Voraussetzungen des Flugbetriebs auf diesen Landeflächen wurden im LuftVG §6, §25 sowie in der LuftVO §18 fixiert.
Daher sollen diese Hubschrauber-Landeflächen gewisse Mindest-Kriterien bzgl. Abmessungen und Hindernisfreiheit erfüllen. Im Falle von Nacht-Flugbetrieb ist die erforderliche Befeuerung sicherzustellen. Rettungsmittel sind vorzuhalten und der aktivierte Flugbetriebsbereich ist abzusichern.

Wir erstellen einen Bericht mit Empfehlungen bzgl. der noch erforderlichen Anpassungen und / oder erstellen einen Bauplan mit Leistungsverzeichnis zur Ausschreibung bei den Bauunternehmen.
PIS Helipad