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Hubschrauber-Flugplatz / Hubschrauber-Sonderflugplatz gemäß §6 LuftVG |
IBF
überprüft und betreut bei Planung, Konzeption, Realisierung und
Anmeldung von Hubschrauber-Flugplätzen und
Hubschrauber-Sonderflugplätzen gemäß aktueller infrastruktureller und luftrechtlicher Vorgaben. IBF prüft und beurteilt mögliche Standorte und erstellt Eignungsgutachten vorhandener oder neu zu errichtender Hubschrauberflugplätze. Wir unterstützen Sie in allen Phasen, von der Auswahl des Standorts unter Berücksichtigung der Hindernisfreiheit und möglicher Anflugrichtungen. IBF erarbeitet ein darauf basierenden Konzept mit Planung und LV zur Ausschreibung. IBF unterstützt bei der Auswahl der Auftragnehmer, Auftragsvergabe, Realisierung und luftrechtlichen Anmeldung ihres Hubschrauberflugplatzes. |
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IBF erstellt Planungen und
Konzepte für Hubschrauberflugplätze und -sonderflugplätze unter Berücksichtigung der Situation
vor Ort, der flugbetrieblichen Bedürfnisse und aktueller luftrechtlicher Vorgaben: - §6 LuftVG - §§38 bis 53 LuftVZO - NfL-I 36/06 (AVV) - JAR-OPS 3 - 6.DVO zur LuftBO |
Dies
berücksichtigt auch und besonders die möglichen
Anflugrichtungen unter Berücksichtigung der vornehmlichen
meteorologischen Gegebenheiten sowie der erforderlichen
Hindernisfreiheit für die eingesetzten Hubschraubertypen im Tag- und Nachtflugbetrieb. IBF unterstützt den Auftraggeber bei den Gesprächen und der Beantragung des Hubschrauberflugplatzes bei der zuständigen Luftfahrtbehörde. |
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