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Hubschrauber-Flugplatz / Hubschrauber-Sonderflugplatz gemäß §6 LuftVG


IBF überprüft und betreut bei Planung, Konzeption, Realisierung und Anmeldung von Hubschrauber-Flugplätzen und Hubschrauber-Sonderflugplätzen gemäß aktueller infrastruktureller und luftrechtlicher Vorgaben.

IBF prüft und beurteilt mögliche Standorte und erstellt Eignungsgutachten vorhandener oder neu zu errichtender Hubschrauberflugplätze. Wir unterstützen Sie in allen Phasen, von der Auswahl des Standorts unter Berücksichtigung der Hindernisfreiheit und möglicher Anflugrichtungen. IBF erarbeitet ein darauf basierenden Konzept mit Planung und LV zur Ausschreibung. IBF unterstützt bei der Auswahl der Auftragnehmer, Auftragsvergabe, Realisierung und luftrechtlichen Anmeldung ihres Hubschrauberflugplatzes.
Hubschrauber
Heliport - HEMS
IBF erstellt Planungen und Konzepte für Hubschrauberflugplätze und -sonderflugplätze unter Berücksichtigung der Situation vor Ort, der flugbetrieblichen Bedürfnisse und aktueller luftrechtlicher Vorgaben:

 
- §6 LuftVG
- §§38 bis 53 LuftVZO
- NfL-I 36/06 (AVV)
- JAR-OPS 3
- 6.DVO zur LuftBO
Dies berücksichtigt auch und besonders die möglichen Anflugrichtungen unter Berücksichtigung der vornehmlichen meteorologischen Gegebenheiten sowie der erforderlichen Hindernisfreiheit für die eingesetzten Hubschraubertypen im Tag- und Nachtflugbetrieb.

IBF unterstützt den Auftraggeber bei den Gesprächen und der Beantragung des Hubschrauberflugplatzes bei der zuständigen Luftfahrtbehörde.

Hindernis Freiheit